Allgemeine Geschäftsbedingungen
KlarheitsAgentur · Angela Sabino · St. Gallen, Schweiz
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der KlarheitsAgentur, Angela Sabino, St. Gallen, Schweiz.
Sie gelten insbesondere für Beratungs-, Analyse-, Strukturierungs-, Konzeptions-, Positionierungs-, Angebotsentwicklungs-, Produktentwicklungs-, Methodenentwicklungs-, Text-, Dokumentations- und Begleitunterlagen, welche durch die KlarheitsAgentur erstellt werden.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Art der Leistungen
Die KlarheitsAgentur ist keine klassische Werbeagentur, keine reine Webagentur und keine Social-Media-Agentur.
Die KlarheitsAgentur unterstützt Menschen, Selbständige, Gründerinnen, Gründer und kleine Unternehmen dabei, aus Erfahrungen, Wissen, Ideen, bestehenden Unterlagen oder losen Gedanken klare Angebote, Produkte, Methoden, Konzepte und Systeme zu entwickeln.
Die KlarheitsAgentur verkauft nicht Arbeitszeit, sondern Analyse, Struktur, Klarheit, Konzepte und Systeme.
Zu den Leistungen können insbesondere gehören:
- Analyse von Ausgangslage, Idee, Angebot oder bestehendem Material
- Entwicklung von Positionierung und Angebotsstruktur
- Ausarbeitung von Produkt-, Methoden- oder Programmlogik
- Erstellung von Konzepten, Textgrundlagen, Fragebogen, Kundenprozessen und Dokumenten
- Entwicklung von klaren Abläufen, Projektstrukturen und Übergabeunterlagen
- Schriftliche Ausarbeitung von Ergebnissen in PDF-, Text- oder Dokumentform
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
3. Kein Erfolgsversprechen
Die KlarheitsAgentur erarbeitet Klarheit, Struktur, Konzepte, Texte, Grundlagen, Systeme und Empfehlungen.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht garantiert. Insbesondere übernimmt die KlarheitsAgentur keine Garantie für Umsatz, Gewinn, Kundengewinnung, Reichweite, Verkäufe, Sichtbarkeit, Wachstum oder konkrete geschäftliche Ergebnisse.
Die Umsetzung, Veröffentlichung, Vermarktung und Weiterführung der erarbeiteten Inhalte liegt in der Verantwortung der Kundin oder des Kunden.
4. Zusammenarbeit und Kommunikation
Die KlarheitsAgentur arbeitet bewusst asynchron, dokumentenbasiert, fragebogenbasiert und analysebasiert.
Die Kommunikation erfolgt in der Regel über E-Mail, schriftliche Unterlagen, Fragebogen, Dokumente und bei Bedarf über Sprachaufnahmen.
Telefonate, Videocalls, Zoom-Meetings oder persönliche Besprechungen sind nicht Bestandteil der Standardleistung, ausser sie wurden ausdrücklich vereinbart.
Die KlarheitsAgentur arbeitet mit Fokus auf Analyse, Struktur und Ergebnis, nicht auf ständiger Erreichbarkeit oder einer hohen Anzahl von Meetings.
5. Mitwirkungspflicht der Kundin oder des Kunden
Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, alle für das Projekt notwendigen Informationen vollständig, wahrheitsgemäss und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Dazu gehören insbesondere:
- Ausgefüllte Fragebogen
- Vorhandene Texte, Notizen, Ideen oder Konzepte
- Dokumente, Unterlagen oder Beispiele
- Sprachaufnahmen, falls vereinbart
- Rückmeldungen zu Entwürfen oder Zwischenergebnissen
- Angaben zu Zielen, Zielgruppe, Angebot und gewünschter Wirkung
Fehlende, unvollständige oder verspätete Informationen können die Bearbeitung verzögern. In diesem Fall verlängern sich vereinbarte Projektfristen entsprechend.
Die KlarheitsAgentur ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung der Kundin oder des Kunden entstehen.
6. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Eine Anfrage bei der KlarheitsAgentur ist unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Kundin oder der Kunde ein schriftliches Angebot annimmt und die vereinbarte Vorauszahlung oder Anzahlung eingegangen ist.
Der Projektstart erfolgt erst nach Zahlungseingang, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Mündliche Aussagen, Nachrichten oder unverbindliche Vorgespräche begründen noch keinen verbindlichen Auftrag.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsgrundsätze:
- Kleine Projekte werden zu 100 % im Voraus bezahlt.
- Mittlere Projekte: 50 % vor Projektstart, 50 % vor finaler Übergabe.
- Grosse Projekte: 40 % vor Projektstart, 30 % nach der Analyse- oder Konzeptphase, 30 % vor finaler Übergabe.
Die nächste Projektphase beginnt erst nach Eingang der vereinbarten Teilzahlung. Die finale Übergabe erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.
Ratenzahlungen im Sinne monatlicher Abzahlungen werden nicht standardmässig angeboten. Projektbezogene Teilzahlungen sind möglich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
8. Zahlungsverzug
Bei verspäteter Zahlung ist die KlarheitsAgentur berechtigt, die Arbeit zu pausieren, Termine zu verschieben und die weitere Bearbeitung bis zum Zahlungseingang zurückzustellen.
Die finale Übergabe von Dokumenten, Konzepten, Texten, Dateien oder Ergebnissen kann bis zur vollständigen Bezahlung zurückbehalten werden.
Allfällige Mahnkosten, Betreibungskosten oder weitere Kosten infolge Zahlungsverzugs können der Kundin oder dem Kunden zusätzlich verrechnet werden.
9. Projektfristen und Lieferzeiten
Projektfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Fristen verlängern sich angemessen, wenn die Kundin oder der Kunde Informationen, Unterlagen, Antworten, Rückmeldungen oder Zahlungen verspätet liefert.
Die KlarheitsAgentur ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Eine Haftung für Verzögerungen, die ausserhalb des Einflussbereichs der KlarheitsAgentur liegen, wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
10. Korrekturrunden und Änderungswünsche
Der im Angebot genannte Leistungsumfang enthält nur die dort ausdrücklich genannten Korrektur- oder Feedbackrunden. Sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist, ist eine angemessene Feedbackrunde enthalten.
Weitere Änderungswünsche, Erweiterungen, zusätzliche Seiten oder inhaltliche Neuausrichtungen können separat offeriert oder zusätzlich verrechnet werden.
Korrekturen beziehen sich auf Anpassungen innerhalb des vereinbarten Auftrags. Eine vollständige Neuentwicklung oder grundlegende Richtungsänderung gilt nicht als einfache Korrektur.
11. Abnahme und Übergabe
Nach Übergabe der vereinbarten Leistung erhält die Kundin oder der Kunde die Möglichkeit, die Unterlagen zu prüfen. Rückmeldungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
Nach Abnahme oder Ablauf der Rückmeldefrist gelten zusätzliche Änderungswünsche als neuer Auftrag oder Zusatzleistung.
12. Stornierung, Rücktritt und Projektabbruch
Wird ein Projekt nach Annahme des Angebots storniert oder abgebrochen, bleiben bereits geleistete Arbeiten, Analysen, Konzepte, Entwürfe, Vorbereitungen und reservierte Projektzeiten geschuldet.
Nach Beginn der Analyse-, Strukturierungs- oder Konzeptarbeit besteht kein Anspruch auf vollständige Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
Bereits erbrachte Leistungen bleiben in jedem Fall geschuldet.
13. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle von der KlarheitsAgentur erstellten Konzepte, Texte, Strukturen, Methoden, Fragebogen, Vorlagen, Dokumente und Ausarbeitungen sind urheberrechtlich geschützt.
Die Kundin oder der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung das vereinbarte Nutzungsrecht für das eigene Projekt, Angebot oder Unternehmen.
Nicht erlaubt sind ohne schriftliche Zustimmung insbesondere:
- Weiterverkauf der erstellten Unterlagen als eigene Vorlage
- Weitergabe an Dritte zur kommerziellen Nutzung
- Nutzung der Unterlagen für fremde Kundenprojekte
- Kopieren der Struktur als eigene Agenturleistung
- Nutzung der KlarheitsMethode™, des Klarheitsfragebogens™ oder anderer geschützter Systeme als eigenes Angebot
14. Vertraulichkeit
Die KlarheitsAgentur behandelt alle erhaltenen Informationen, Unterlagen, Ideen, Geschäftsmodelle, persönlichen Angaben, Projektdaten und vertraulichen Inhalte sorgfältig und vertraulich.
Auch die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, interne Unterlagen, Methoden, Fragebogen, Vorlagen, Prozesse und Arbeitsweisen der KlarheitsAgentur vertraulich zu behandeln.
15. Datenschutz
Die KlarheitsAgentur bearbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der Projektbearbeitung, Kommunikation, Angebotserstellung, Rechnungsstellung und Kundenbetreuung.
Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der separaten Datenschutzerklärung der KlarheitsAgentur.
16. Verantwortung der Kundin oder des Kunden
Die Kundin oder der Kunde ist selbst verantwortlich für die Prüfung, Umsetzung, Veröffentlichung und Verwendung der erarbeiteten Inhalte.
Die KlarheitsAgentur ersetzt keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Finanzberatung, medizinische Beratung, psychotherapeutische Beratung oder behördliche Beratung.
17. Haftung
Die KlarheitsAgentur haftet nur für direkte Schäden, die durch absichtliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze, Datenverlust oder Reputationsschäden ausgeschlossen.
18. Referenzen
Die Verwendung von Kundennamen, Logos, Projektbeispielen oder Ergebnissen als Referenz erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kundin oder des Kunden.
Die KlarheitsAgentur darf anonymisierte Erfahrungswerte und allgemeine Erkenntnisse aus Projekten weiterverwenden, sofern daraus keine Rückschlüsse auf die Kundin oder den Kunden möglich sind.
19. Änderungen der AGB
Die KlarheitsAgentur kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf anpassen. Für laufende Projekte gelten die AGB, die zum Zeitpunkt der Angebotsannahme gültig waren.
20. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, St. Gallen, Schweiz.
21. Kontakt
KlarheitsAgentur · Angela Sabino · St. Gallen, Schweiz
E-Mail: hallo@klarheitsagentur.ch
Website: klarheitsagentur.ch